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Tatsache: Wir liefern keine Küchen!

Samstag, 02. April 2011

Eine lange Angelegenheit findet in einem einzeiligen Schreiben der Staatsanwaltschaft Koblenz ihren Abschluss:

Das vorbezeichnete Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Damit ist nun also offenbar auch dort angekommen, dass der Vermieter eines Servers, der dann von einem Webhoster verwaltet wird, der dort eine Website eines Küchenhändlers betreibt (nun mehr: betrieb), der dort einen Onlineshop betreibt und dann seine Kunden nicht mit der bestellten Ware beliefert … nun, also, dass wir daran keine Schuld tragen.

Das Schreiben bezieht sich übrigens auf einen Vorgang, über den ich bereits vor zehn Monaten unter dem Titel Schlampig ermittelt gebloggt habe – und schon damals zog sich der Fall bereits ein halbes Jahr lang hin. Auch mein Rechtsbeistand freut sich über die späte Einsicht und kommentiert:

Es wundert nur, dass Ermittlungsorgane dafür so lange brauchen.

Dass ich der zuständigen Polizeidienststelle – was aktenkundig ist – in Kooperation mit meinem Kunden angeboten hatte, entsprechende Protokollauszüge von FTP- oder E-Mail-Logins zu sichern, um sie im Fall einer richterlichen Verfügung bereitstellen zu können: Das hat offenbar niemanden interessiert. Bis heute wurde nichts dergleichen abgefragt. Dass ich weiterhin mitteilte, dass unser Kunde genauere Informationen über den Küchenhändler bereitstellen könnte: Egal. In der Ermittlungsakte fand sich nicht einmal ein Versuch einer Kontaktaufnahme mit meinem Kunden (er hätte gerne geantwortet, wie auch schon in gleicher Angelegenheit drei anderen Polizeidienststellen davor).

Zwischenzeitlich wurde mir übrigens großzügig angeboten, das Verfahren einzustellen, wenn ich denn – aufgemerkt! – einfach nur den entstandenen Schaden begleichen würde. Mein Rechtsbeistand und ich haben herzlich gelacht, und ich habe dann mein Kreuz im Feld „Ich bin NICHT einverstanden“ gemacht.

Nun hat die Geschichte also ein Ende gefunden – jedenfalls für mich; denn dass die Vorwürfe gegen mich zurückgezogen wurden, könnte ja auch bedeuten, dass man den tatsächlich Schuldigen dingfest machen konnte.

Vor allem den Geschädigten wäre dies mehr als alles andere zu wünschen. Vor allem nach so langer Zeit.

Schlampig ermittelt

Dienstag, 08. Juni 2010

Zynismus liegt mir selten, aber in diesem Fall kann ich mir ein kopfschüttelndes „Unsere Steuergelder bei der Arbeit“ nicht verkneifen.

Ein Küchenhändler lässt sich per Vorkasse bezahlen und liefert nicht. Die genauen Details sind mir nicht bekannt, aber die einschlägigen Foren sind voll davon; die Liste der Geschädigten umfangreich. Man spricht von Betrug, Insolvenzverschleppung; die Stichhaltigkeit der Vorwürfe entzieht sich meiner Kenntnis.

Darum soll es auch gar nicht gehen. Es geht darum, dass der Küchenhändler auch eine Website hat. Die hat er sich mitsamt Domain bei einem meiner Kunden bestellt und auf dessen Server gehostet, der seinen Platz in einem unserer Racks im Rechenzentrum hat.

Die Ermittlungen ziehen sich seit Monaten hin. Mitte Januar erhielt ich eine Anfrage der Hamburger Polizei mit einem Auskunftsersuchen zur IP-Adresse der fraglichen Website, in der auch der Domainname genannt wurde. Ich konnte daher nicht nur die gewünschte Auskunft erteilen, sondern aufgrund der Nennung des Domainnamens auch gleich Details ergänzen, da mir der Vorgang aufgrund von Beschwerden von Geschädigten bereits bekannt war. Ich nutzte daher die Gelegenheit, um auch gleich aufzuklären, welche Rollen ich (Serverhosting-Provider) sowie mein Kunde (Webhosting-Provider) hierbei spielen – nämlich gar keine, so wie ja auch der Vermieter des Küchenhändlers nichts für dessen Nichtlieferung kann, genausowenig wie, sagen wir, dessen Telefonanbieter. Ich schloss mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass sowohl ich als auch mein Kunde unsere weitergehende Kooperation anbieten, wenn es beispielsweise noch um Protokollauszüge von FTP- oder E-Mail-Logins ginge.

Monatelang hörte ich nichts mehr von diesem Verfahren. Bis ich Ende April eine Vorladung von der Polizei Mainz erhielt. Als Beschuldigter. Wegen Warenbetrugs. Ich fiel aus allen Wolken. Nachdem ich über meinen Rechtsanwalt Akteneinsicht gefordert hatte, war klar: Es geht um diesen Küchenhändler.

Mein erster Gedanke war: Könnte die Mainzer Polizei nicht freundlicherweise mal mit der Hamburger Polizei reden, der ich ja nun schon umfangreich Auskunft erteilt hatte? Von meinem Kunden wusste ich zudem, dass er bereits drei weiteren Polizeistellen ebenfalls Auskünfte erteilt hatte – was nebenbei kein besonders gutes Licht auf die interne Kommunikationsfähigkeit der Polizeistellen wirft.

Bei Durchsicht der Akte gemeinsam mit meinem Rechtsanwalt stellten wir dann überrascht fest: Meine Stellungnahme befindet sich bereits in der Akte. Sie wurde auch zur Kenntnis genommen; finden sich doch mehrere handschriftliche Markierungen und Unterstreichungen darauf.

Was sich in der Akte hingegen nicht fand, war irgendein Versuch einer Kontaktaufnahme mit meinem Kunden, um weiter zu ermitteln. Er hätte ihnen dann vermutlich als vierter Polizeistelle die gleiche detaillierte Auskunft mit allen Kontaktdaten des Küchenhändlers erteilt wie schon den drei Polizeistellen davor. Namen und Kontaktdaten aller ihm bekannten beteiligten Personen; in Deutschland, Schweiz, Luxemburg. Kurz: Wertvolle Informationen für die Ermittlungen, nicht zuletzt, da er auch mitteilen konnte, bei welchen anderen Polizeistellen sonst noch in dieser Sache ermittelt wird, womit er genau die Vernetzung hätte herstellen können, die die Polizei alleine offensichtlich nicht auf die Reihe bekommt.

Stattdessen ist der nächste Vorgang in der Akte etwas, was ich nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen kann: Die Hamburger Polizei übergibt die Akte an die Staatsanwaltschaft Koblenz. Wieso, das frage nicht nur ich mich, sondern auch die Koblenzer Staatsanwaltschaft: Sie sendet die Akte an die Staatsanwaltschaft Hamburg, mit dem Vermerk, die Tatortzuständigkeit nach § 7 StPO läge nun mal eben dort – und mit dem Seitenhieb, dass nebenbei für den Beteiligten „Pasche“ die Staatsanwaltschaft Mainz zuständig wäre und somit in Koblenz keine Zuständigkeit erkennbar sei.

Am 30. April 2010 – über vier Monate nach meiner Auskunft; vier Monate, in denen nichts Weiteres ermittelt wurde – trifft die Akte bei der Polizei in Mainz ein. Die Hamburger Staatsanwaltschaft weist an, die Ermittlungen abzuschließen und mich als Beschuldigten zu vernehmen.

Die Antwort meines Anwalts wird knapp ausfallen. Ein Verweis auf Seite 17 der Akte. Mit meiner detaillierten Stellungnahme zur Sache. Er habe selten einen Fall gesehen, in dem derartig schlampig ermittelt worden sei. Einem Strafverfahren sehe ich von daher gelassen entgegen. Im Grunde wäre es sogar wünschenswert, wenn es dazu käme: Im Fall eines Freispruchs – wovon angesichts der Sachlage zweifellos ausgegangen werden muss – bekäme ich so nämlich zumindest noch die Kosten für meine rechtsanwaltliche Verteidigung erstattet. Soweit wird es aber sicher nicht kommen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ein Richter angesichts dieser offenkundigen Sachlage ein Verfahren überhaupt eröffnen würde.

Insbesondere angesichts der massiv gestiegenen Begehrlichkeiten zum Beispiel in Sachen Internetsperren oder der Vorratsdatenspeicherung wird mir – und das ist durchaus nicht zynisch gemeint, sondern bitter ernst – Angst und Bange, wenn in Zukunft noch machtvollere Instrumente in die Hände von inkompetenten Beamten gelegt werden sollen. Mir scheint, ein gehöriges Maß an Fortbildung wäre hier wesentlich angemessener. Und es ist beileibe nicht so, dass ich im Laufe der letzten Jahre nicht schon wiederholt Polizeibeamten im Zuge von Ermittlungen nicht nur kurze Auskünfte erteilt hätte, sondern auch detaillierte Erklärungen über technische Zusammenhänge, die durch die Bank weg interessiert, dankbar und oft sogar überrascht zur Kenntnis genommen wurden. Ich weiß nicht, ob es die Regel ist, nach einer Auskunft Tage später nochmal ein ausdrückliches Dankeschön für die hilfreichen Erklärungen zu bekommen – ich nehme an, eher nicht, und freue mich um so mehr über entsprechende Rückmeldungen der letzten Zeit.

Jene Beamten hatten aber eben zumindest soviel Sachverstand, mich als Zeuge zu befragen. Wer mich als Beschuldigten vorlädt, kann dann auch entsprechend nur mit knappen Antworten und nur einem Minimum an Kooperation rechnen. Dass die Polizei erstmal ihre eigenen Hausaufgaben macht, kann ja nun wohl nicht zuviel verlangt sein.


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