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o2 und die Netbooks – ein Nachtrag

Dienstag, 15. Juni 2010

Eins muss man o2 lassen: Die Verarbeitung von Anfragen funktioniert sauber und zuverlässig. Es kommt eine SMS, sobald ein Schreiben eingegangen ist (auch wenn’s auf dem traditionellen Postweg geschickt wurde), und Rückrufe kommen zuverlässig. So auch heute morgen, als mein Handy klingelte und die Kundenberatung dran war.

Nur inhaltlich, da brachte mich der Rückruf kein Stück weiter. Es ging noch einmal um das inzwischen aktiv gewordene Verbot der Nutzung des Internet Pack M mit Net-/Notebooks bei Neuverträgen. Natürlich wurde mir ausdrücklich nochmal bestätigt, dass das nicht meinen laufenden Vertrag betreffen würde; auch nicht bei einer Verlängerung. Gut, soweit klar, das wurde ja schon vorher kommuniziert. Jetzt ist es mir gegenüber aber auch nochmal persönlich geäußert worden; schön.

Was die Begründung für das Nutzungsverbot mit Net-/Notebooks anging, zog’s mir allerdings die Schuhe aus: Sehr viele Kunden hätten das Internet Pack M mit Netbooks benutzt, und dann sei nach 200 MB die (vertragsgemäße!) Drosselung auf GRPS erfolgt, und das habe Kunden verärgert, was o2 „viel Schaden zugefügt“ habe. Jetzt würde man die Kunden zum Internet Pack L (mit mehr UMTS-Volumen inklusive) oder zum Internet Pack M+ (neu, mit so einer Zwischengröße an UMTS-Volumen) bringen, und damit hätte man eine viel größere Zufriedenheit. Ich merkte an, dass man die Kunden, die wegen der Überschreitung des UMTS-Volumen meckern würde, doch einfach darauf hinweisen könnte, dass sie gedrosselt wurden, weil das Volumen des Vertrags überschritten sei, dessen Umfang sie sich selbst ausgesucht hätten, und Ihnen bei der Gelegenheit dann das M+ oder das L ans Herz legen könne – deswegen müssen man aber ja noch lange nicht die Nutzung von Net-/Notebooks beim M-Tarif verbieten.

„Das tun wir zur deutlichen Verbesserung unseres Service“, „Glauben Sie mir, das haben sich bei uns ganz schlaue Köpfe ausgedacht“ (WTF?!), aber auch ein „Ich weiß leider auch nicht im Detail, was genau sich unser Marketing dabei gedacht hat“. Mehr kam da nicht – kein technisches Argument; keine Begründung. „Natürlich“ habe man das nicht gemacht, um die Kunden in ein größeres Paket zu zwingen (d’oh!). Das sei wirklich nur zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit. Auch mein Hinweis, dass man durch den Zwang zu M+ oder L das Problem, dass Kunden offensichtlich nicht begreifen, was „Volumen“ oder „Drosselung“ bedeutet, lediglich verschiebt (denn auch M+ und L sind natürlich volumenbegrenzt und werden danach gedrosselt), verhallte ungehört. „Ich kann Sie ja verstehen, aber Sie müssen auch unsere Lage verstehen“ – nein, ehrlich gesagt verstehe ich die nicht, und die Einschränkung eines Tarifs als „Verbesserung des Service“ zu bezeichnen, weil man Netbook-Nutzer jetzt in einen höheren Tarif zwingt, scheint mir schon ein harter Fall von kognitiver Dissonanz zu sein. Nur weil man, überspitzt ausdrückt, auch einige Kunden der etwas tumberen Sorte hat, die nicht begreifen, dass sich die gebotenen Tarife schlicht durch die Inklusivvolumina unterscheiden, sondern schon beim kleinsten Paket „Boah, Flatrate! Geilomat!“ grunzen, kann das ja schlecht ein Grund sein, den Kunden, die den Unterschied zwischen den Tarifen verstanden haben (was ja nun kein Geheimwissen ist), zwangsweise Verträge aufs Auge zu drücken, die mehr beinhalten und mehr kosten, als man eigentlich braucht und will. Ich für meinen Teil nutze zum Beispiel das Netbook nur auf Reisen. Mit 200 MB Volumen komme ich locker aus; das reicht auch noch für ein wenig Handy-Surfen nebenher. Und genau auf der Basis habe ich das Internet Pack M auch schon vielen empfohlen: Günstig, und reicht.

Damit ist jetzt Schluss, wie nun auch der freundliche Mann an der Hotline zerknirscht zur Kenntnis genommen hat. Keine Empfehlung mehr für o2. Eher noch eine Warnung. Nicht etwa, weil das Internet Pack M+ oder L schlechte Produkte wären – das sind sie gewiss nicht. Aber von Unternehmen, die ihre Kunden mit sachlich unbegründeten Verboten für die Nutzung bestimmter Geräte bevormunden, will man eben auch nichts kaufen.

Übrigens ist die Neuigkeit auch bei o2 noch nicht überall angekommen. So findet sich unter dem Titel „Mobiles Internet auf Ihrem Netbook“ immer noch dieser Text auf der o2-eigenen Website:

[…] In Verbindung mit einem der Surf Packs von o2 ist Mobiles Internet über ein Netbook auch ganz einfach umsetzbar.

Die günstigen Datentarife beginnen bei einer minutengenauen Abrechnung – orientiert am tatsächlichen Bedarf – bis hin zu einer Mobile Internet Flatrate in den Tarifen o2 Internet-Pack-M und o2 Internet-Pack-L. […]

Vielleicht sind aber ja die schlauen Köpfe bei o2 auch schlau genug, um mitzubekommen, dass das hauseigene Twitter-Team sich seit Tagen den zig Anfragen von Leuten widmen muss, die genausowenig glauben können wie ich, was o2 da tut. Und damit nicht der Eindruck entsteht, die Leute fragten, nur um anschließend „ach so, wollte ich nur mal wissen“ zu sagen, sondern sich tatsächlich aufregen, braucht man nur mal ein bisschen durch die einschlägigen Foren zu klicken.

Wollen wir doch mal sehen, ob sich die neue Regelung dauerhaft hält. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Unzufriedenheit der Kunden, die von der 200-MB-Drossel kalt erwischt wurden, so groß ist wie die der Leute, deren Welle der Empörung jetzt gerade auf o2 zuschwappt. Wirklich schlaue Köpfe würden sich da sicherlich fragen, ob man da wirklich das Richtige getan hat.

Auch o2 wittert Gefahr: Man könnte ihr Internet benutzen!

Montag, 31. Mai 2010

Das Internet ist eine schicke Sache: Nicht nur Websites kann man sich dort anschauen; man kann auch darüber telefonieren, Dateien tauschen, sich E-Mails schicken oder auch Instant Messages.

Die Mobilfunkbetreiber bringt das rasch in eine Zwickmühle: natürlich möchte man auch gerne an diesem schönen neuen Interdings teilnehmen, zumal man gehört hat, dass es bei den Kunden wohl gut ankommt. Der Haken ist: Mittelfristig kappt man sich dabei fast alle bestehenden Geschäftsmodelle. Sicher, VoIP ist im Mobilfunknetz nicht immer eine Freude (aber auch im Festnetz nicht immer). Aber insbesondere SMS, für die die Netzbetreiber immer noch einen hypothetischen MB-Preis von über 1000 Euro nehmen, will nun wirklich niemand mehr, der auf dem Handy lieber seine Jabber-, ICQ- oder MSN-Kontakte pflegen will.

Das Erste, woran Netzbetreiber dann gerne herumfrickeln, ist die Netzneutralität – kurz, man betrachtet IP-Paket nicht mehr einfach nur als IP-Paket, sondern mischt sich beispielsweise in die Frage ein, welche Protokolle genutzt werden dürfen: Ein Blick in die jeweiligen AGB verrät, dass fast jeder Netzbetreiber kategorisch untersagt, in seinem Netz VoIP oder Instant Messaging zu benutzen. Manche verkaufen sogar zusätzliche Pakete dafür, dass man diese Dienste nutzen darf, was mich wiederum zu der Frage bringt, ob es dann überhaupt noch zulässig ist, die jeweiligen Grundpakete als „Internetzugang“, „Internetflatrate“ oder Ähnliches zu bezeichnen, wenn es eigentlich nur Surf- und E-Mail-Pakete sind und keine vollwertigen IP-Zugänge. Im Ernst, wenn ich Internet bestelle, will ich auch Internet bekommen und nicht nur ein Teil-Internet mit den paar Diensten, die meinem Netzbetreiber genehm sind.

Nun mag man einwenden, dass der Netzbetreiber doch gar nicht effektiv ausschließen kann, was er ausschließen will: Portsperren lassen sich durch Wechsel von Ports umgehen; im Zweifel hilft ein verschlüsselter Tunnel, vom Netzbetreiber unerwünschte Protokolle durchzuboxen. Nun wäre es aber falsch, sich deswegen zurückzulehnen und sich zu freuen, dass jedem mit profunder technischer Kompetenz die Sperren doch schnuppe können, weil man sie leicht umgehen kann. Das greift aber zu kurz, weil ich schon das Prinzip, den Internetzugang auf bestimmte Anwendungen zu beschränken, falsch finde, und nur weil es heute noch keine triviale Möglichkeit gibt, derartige Sperren weitreichender zu forcieren, heißt das nicht, dass es morgen auch noch so wäre. Ein bekannt gewordenes Beispiel ist die Durchleitung von Mails durch o2 über einen transparenten SMTP-Proxy, der kein STARTTLS unterstützte und somit effektiv eine an sich auf Basis von „TLS, wenn möglich“ aktivierte Verschlüsselung kurzerhand aushebelte. o2 erklärte dies im Nachhinein mit technischen Problemen, die inzwischen behoben seien, was meinetwegen auch so stimmen mag. Dennoch handelt es sich um ein praktisches Beispiel dafür, wie das aussehen kann, wenn der Netzbetreiber in den Datentransfer eingreift – und was heute noch ein Versehen war, ist morgen vielleicht schon Standard.

Aus diesem Grund halte ich es für wenig zielführend, sich einfach einen technischen Workaround zu schaffen und ansonsten Fünfe gerade sein zu lassen: Wer nicht will, dass einem der Provider dabei reinredet, was genau er im Internet nutzen darf und was nicht, der sollte seinen Wunsch nach strikter Netzneutralität deutlich artikulieren.

o2 gehörte bisher zu den tendentiell eher weniger schlimmen Anbietern. Nun überrascht der heutige Twitter-Status des offiziellen o2-Deutschland-Kanals mit dieser Auskunft:

@Lashal1 Bei Neubuchungen von Internet Pack M bzw. M+ (1 GB) ist die Nutzung für Note/Netbook nicht erlaubt. (JD)

Ich möchte an dieser Stelle einwerfen, dass ich selbst User eines solchen Internet Pack M bin – und zwar mit Hilfe zweier SIM-Karten (die o2 als „Multi-SIM“ anbietet) parallel auf meinem Handy und meinem Netbook. Es ist nicht so, dass ich hier etwas Unerlaubtes nutzen würde; mir wurde diese Nutzungsmöglichkeit im Beratungsgespräch an der Hotline ausdrücklich genannt und darauf hingewiesen, dass ich sogar per Handy und Netbook gleichzeitig das Internet nutzen könne.

Als Bestandskunde betrifft mich die Änderung vorerst nicht, aber bei Kündigungsfristen von einem Monat für das Internet Pack M besteht zumindest die Möglichkeit, dass o2 relativ kurzfristig auch Bestandskunden dieser Regelung unterwirft. Deshalb blogge ich schon heute und nicht erst, wenn es zu spät ist:

So geht’s nicht, o2.

Ein Bit ist ein Bit, und es ist völlig schnuppe, ob ich dieses Bit auf mein Handy oder mein Netbook herunterlade, oder ob ich die SIM-Karte in einen UMTS-Router stecke, hinter dem ein gewöhnlicher PC läuft. Nicht nur, dass das meinen Netzbetreiber einen feuchten Kehricht angeht: Es macht für ihn auch gar keinen Unterschied, für was für eine Art von Gerät er ein Bit überträgt. Weder entsteht ihm ein anderer Aufwand noch entstehen ihm andere Kosten. Insofern geht ihn auch überhaupt nichts an, was für ein Gerät ich nutze, so wie mir auch mein Telefonanbieter nicht vorschreibt, was für Telefone ich an meinem Anschluss benutzen darf. (Ich wollte eigentlich noch das Beispiel bringen, dass auch mein Kabelanbieter mir nicht vorschreibt, welchen Receiver ich benutzen darf. Allerdings geben sich die Kabelanbieter große Mühe damit, genau so etwas zu forcieren und nur „zertifizierte“ Receiver zuzulassen, die nur eingeschränkte Aufnahmemöglichkeiten bieten – was mir genauso missfällt, aber das gehört nicht hierher.)

Insofern liegt hier nun ein ähnlicher Fall vor wie beim Tethering mit dem iPhone: Hier ging es darum, dass man seinen T-Mobile-„Internetzugang“ nur auf dem iPhone selbst nutzen durfte, während die Möglichkeit, das iPhone als Modem zu benutzen, um darüber auch auf dem Netbook online zu gehen (was eine offizielle Funktion des iPhones ist – eben besagtes Tethering) blockiert wurde. Daher möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen:

Liebe Netzbetreiber: Ihr seid Bit-Lieferanten und nichts anderes. Alles andere ist Größenwahn; sind Allmachtsphantasien.

Natürlich will die Übertragung der Bits auch bezahlt werden. Dagegen habe ich ja gar nichts einzuwenden. Ich zahle auch schon sehr lange dafür, selbst schon zu Zeiten, als die Tarifmodelle noch so aussahen, als müsse man nur mit seinen Internet-auf-dem-Handy-Kunden alleine die horrenden Kosten der ersten UMTS-Frequenz-Versteigerung wieder reinholen. Aber wofür ich zahle, ist Bandbreite, ist Volumen, oder meinetwegen schlicht und einfach ganz konventionell Zeit, die ich online verbringe. Was ich dann schließlich mit den Bits anfange, deren Transport ich bezahlt habe, geht niemanden etwas an, auch nicht meinen Netzbetreiber.

Etliche Forenteilnehmer glauben, den Grund für diese Einschränkung zu kennen: o2 wolle sich nicht den teuren Supportaufwand aufbürden, Nutzern zu erklären, wie sie den UMTS-Zugang auf ihrem Netbook einrichten können. Das halte ich allerdings für hanebüchen. Wenn das so wäre, wäre es o2 ein Leichtes, dafür eben schlicht und einfach keinen Support zu leisten. Es besteht aber ein himmelweiter Unterschied zwischen „Bei diesem Tarif unterstützen wir die Nutzung mit einem Netbook nicht (es geht aber, wenn Sie’s sich selbst einrichten)“ einerseits und „Bei diesem Tarif ist die Nutzung mit dem Netbook nicht erlaubt“. Denn erstens kann ich schließlich auch mit einem Smartphone rund um die Uhr Videostreaming machen, und zweitens bietet o2 ja bereits verschiedene Tarife mit verschiedenen Volumina, nach deren Überschreitung dann auf GPRS-Geschwindigkeit gedrosselt wird – Tarife also, die bereits widerspiegeln, dass unterschiedliche Nutzungsintensitäten ohne Frage o2 auch unterschiedliche Kosten verursachen. Das Gerät, auf dem die Nutzung erfolgt, spielt da nun wirklich überhaupt keine Rolle.

2010-05-31 o2 Einschränkung Geräte Internet-Pack M.pdf

Mobilfunk-Spam

Montag, 14. April 2008

Schon erstaunlich, was man heutzutage so ganz ohne Aufforderung und vor allem auch ohne Altersverifikation aufs Handy geschickt bekommt. Um dieses Blog jugendfrei zu halten, graue ich mal lieber die nach meinem Empfinden pornografischen Passagen aus:

"********* Stewardess durchreist mit Inlandflügen die Republik-suche Unterschlupf! ***** *** zur Belohnung+****, ******, **********, ****! sms GEIL 1,49EUR/SMS"

So erhalten am 11. April 2008 von der Kurzwahl 83213 – übrigens eine Woche, nachdem ich bereits über eine vergleichbare SMS der selben Absenderkennung Beschwerde beim Betreiber der earnmobile GmbH, Dortmund, eingelegt habe. Mich erstaunt in der Tat, dass „in unserer heutigen, schnelllebigen Zeit“ (hält eigentlich irgendjemand ein Copyright auf diese abgedroschene Phrase?) ausgerechnet ein Telekommunikationsunternehmen es nicht für nötig hält, binnen einer Woche auch nur eine Sperrung vorzunehmen, geschweige denn eine Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu erteilen?

Nach der neuerlichen SMS hatte ich genug. Beschwerde beim Netzbetreiber mit dem Ziel der Abschaltung der Kurzwahl aufgrund des Verstoßes gegen den unterzeichneten Verhaltenskodex sowie Beschwerde an die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) wegen Verstoß gegen den Jugendschutz. So nicht, Freunde.


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